Überstunden

Sie haben Überstunden die nicht abgegolten wurden? 

Wurden Ihnen nachweislich geleistete Überstunden nicht vergütet oder kein entsprechender Freizeitausgleich gewährt? Sind Sie freigestellt, krank, gekündigt oder haben Sie eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag? Dann müssen Sie schnell reagieren! Überstunden können verfallen.

 

Müssen Überstunden vergütet werden?

Grundsätzlich sind Überstunden zusätzlich zu vergüten. Bei Nacht- oder Feiertagsarbeit sogar mit einem Zuschlag von bis zu 30 %. Ein Freizeitausgleich kann nur erfolgen, wenn der Arbeitnehmer damit im Einzelfall einverstanden ist, oder eine entsprechende Regelung z.B. im Arbeitsvertag vereinbart wurde. Wurden nachweislich geleistete Überstunden nicht vergütet oder kein entsprechender Freizeitausgleich gewährt kann Ihnen ein Abgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsvertrages zustehen.

 

Können Überstunden verfallen?

Überstunden können verfallen. Soweit nichts anderes z.B. in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist verjähren die Überstunden nach drei Jahren. Jedoch verfallen Überstunden auch bei Krankheit, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwecks Überstundenabbau freigestellt hat und der Arbeitnehmer in diesem Zeitpunkt erkrankt. Darüber hinaus können Überstunden durch z.B. in Arbeitsverträgen wirksam vereinbarte Ausschlussfristen verfallen. Eine Ausschlussfrist muss jedoch mehr als 3 Monate betragen ansonsten ist diese unwirksam.

 

Sind Sie derzeit freigestellt oder haben Sie eine Klausel mit Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag?