Ist z.B. die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung unwirksam oder steht Ihnen eine Abfindung zu können Sie uns unkompliziert damit beauftragen Ihre Ansprüche für Sie durchzusetzen. Die weitere Vorgehensweise besprechen Sie dann mit einem unserer Partneranwälte telefonisch oder per Videokonferenz.
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